Informationen zu Beitragsbescheinigungen:
Mitgliedsbeiträge bis zu EUR 300,- können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Beitragsnachweis bis zu EUR 300,- (§50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken (steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird - Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer - Spende oder Mitgliedsbeitrag) vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Beitragsnachweis an die Schola Nostra - Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Liebfrauenschule Köln e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über den Mitgliedsbeitrag Ihren Steuerunterlagen hinzu.
Mitgliedsbeiträge über EUR 300,- müssen über eine vom Beitragsempfänger auszustellende Bescheinigung nachgewiesen werden. Diese schicken wir Ihnen unaufgefordert zu, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Herzlich Willkommen in der Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Liebfrauenschule Köln e.V.. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Wir werden Ihren Mitgliedsantrag nun zeitnah bearbeiten.