Informationen zu Spendenbescheinigungen:
Spenden bis zu EUR 300,- können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu EUR 300,- (§50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken (steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird - Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer - Spende oder Mitgliedsbeitrag) vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Schola Nostra - Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Liebfrauenschule Köln e.V. erhalten Sie hier
zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende Ihren Steuerunterlagen hinzu.
Spenden über EUR 300,-
müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Diese schicken wir Ihnen unaufgefordert zu, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.